Krankenkasse und Matratze: Wann ein Zuschuss möglich ist

Mit den richtigen Unterlagen lässt sich ein möglicher Zuschuss in Ruhe vorbereiten.

„Zahlt die Krankenkasse meine neue Matratze?" Diese Frage hören wir in der Beratung immer wieder, gerade von Kundinnen und Kunden über 60. Die ehrliche Antwort: manchmal, unter bestimmten Voraussetzungen, und meist nicht für eine gewöhnliche Matratze. Die Regelungen sind komplex und hängen stark vom Einzelfall ab. Dieser Überblick zeigt Ihnen, welche Wege es grundsätzlich gibt und wie Sie sich am besten vorbereiten, ohne falsche Versprechen.

 

Der wichtige Unterschied: normale Matratze vs. medizinisches Hilfsmittel

Eine handelsübliche Matratze, auch eine hochwertige orthopädische, gilt zunächst als Gebrauchsgegenstand des täglichen Lebens. Solche Gegenstände werden von der gesetzlichen Krankenkasse in aller Regel nicht erstattet, selbst wenn sie dem Rücken guttun.

Anders kann es aussehen, wenn ein Produkt als medizinisches Hilfsmittel eingestuft ist und eine konkrete medizinische Notwendigkeit besteht, etwa zur Behandlung oder Vorbeugung von Druckgeschwüren (Dekubitus) bei stark eingeschränkter Mobilität. Dann kommen je nach Situation spezielle Antidekubitus-Systeme oder Pflegehilfsmittel infrage, nicht die klassische Wohlfühlmatratze.
 

Welche Wege es grundsätzlich gibt

Je nach Situation führen verschiedene Wege zu einer möglichen Unterstützung.
  • Über die Krankenkasse (Hilfsmittel): Wenn ein Arzt eine medizinische Notwendigkeit feststellt und ein entsprechendes Hilfsmittel verordnet, kann ein Antrag bei der gesetzlichen Krankenkasse sinnvoll sein. Grundlage ist in der Regel eine ärztliche Verordnung.
  • Über die Pflegekasse (Pflegehilfsmittel): Bei vorliegendem Pflegegrad können unter Umständen Hilfsmittel bezuschusst werden, die die Pflege erleichtern oder Beschwerden lindern.
  • Steuerlich (außergewöhnliche Belastung): In bestimmten Fällen lassen sich Ausgaben für medizinisch notwendige Anschaffungen steuerlich geltend machen. Das klärt am besten ein Steuerberater.

In allen Fällen gilt: Erst Antrag und Genehmigung, dann Kauf. Wer vorher kauft, riskiert, auf den Kosten sitzen zu bleiben.
 

So bereiten Sie sich am besten vor

Ein gut vorbereiteter Antrag erhöht die Chancen und spart Zeit. Sinnvoll ist meist diese Reihenfolge:

  1. Ärztliches Gespräch suchen. Schildern Sie Ihre Beschwerden. Besteht eine medizinische Notwendigkeit, kann der Arzt eine Verordnung ausstellen und die passende Produktkategorie benennen.
  2. Bei der Kasse nachfragen. Lassen Sie sich vor dem Kauf schriftlich bestätigen, was unter welchen Voraussetzungen übernommen wird.
  3. Unterlagen sammeln. Verordnung, Begründung und ggf. ein Kostenvoranschlag gehören zusammen.
  4. Erst nach Genehmigung handeln. Warten Sie die Entscheidung ab, bevor Sie eine Anschaffung tätigen.
     

Wie wir Sie dabei unterstützen

Wir sind kein Sanitätshaus und keine Krankenkasse, und wir geben keine Auskünfte, die wir nicht belegen können. Was wir tun: Wir beraten Sie ehrlich, welche Matratze aus ergonomischer Sicht für Ihre Beschwerden sinnvoll ist, und stellen Ihnen bei Bedarf einen detaillierten Kostenvoranschlag bzw. ein Angebot für Ihre Unterlagen aus. Für die formale Beantragung sind Arzt, Kasse oder Sanitätshaus die richtigen Ansprechpartner, und dorthin verweisen wir Sie gerne.

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Lassen Sie sich ehrlich beraten

Ob mit oder ohne Zuschuss: In der persönlichen Beratung mit Körpervermessung finden wir die Matratze, die Ihren Rücken wirklich entlastet. Auf Wunsch mit Kostenvoranschlag für Ihre Unterlagen.

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Häufige Fragen

Zahlt die Krankenkasse eine Matratze?

In der Regel nicht für eine normale Matratze, da sie als Gebrauchsgegenstand des täglichen Lebens gilt. Bei medizinischer Notwendigkeit und einer ärztlichen Verordnung können bestimmte Hilfsmittel jedoch infrage kommen. Maßgeblich ist immer der Einzelfall.

Was ist der Unterschied zwischen einer normalen Matratze und einem Hilfsmittel?

Eine handelsübliche Matratze ist ein Gebrauchsgegenstand. Ein medizinisches Hilfsmittel, etwa ein Antidekubitus-System, dient der Behandlung oder Vorbeugung einer konkreten Erkrankung und kann unter Voraussetzungen erstattungsfähig sein.

Brauche ich ein Rezept für einen Zuschuss?

In den meisten Fällen ist eine ärztliche Verordnung die Grundlage. Klären Sie vor dem Kauf mit Arzt und Kasse, was benötigt wird und was übernommen wird.

Kann ich die Matratze zuerst kaufen und später einreichen?

Davon ist abzuraten. In der Regel muss der Antrag vor dem Kauf gestellt und genehmigt werden. Wer vorher kauft, bleibt sonst meist auf den Kosten sitzen.

Hilft Bettenhaus Gailing beim Antrag?

Wir beraten Sie ehrlich zur passenden Matratze und stellen auf Wunsch einen Kostenvoranschlag aus. Die formale Beantragung läuft über Arzt, Kasse oder Sanitätshaus, an die wir Sie gerne verweisen.

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